FAQ
© 2025 Staats- und Universitätsbibliothek
Hamburg, Carl von Ossietzky

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Gebührenordnung

Kurzfassung

Nutzungsgebühren und Auslagen

Bibliotheksausweis:

  1. für Studierende staatlicher Hochschulen im Europäischen Hochschulraum, das Personal und die Gäste staatlicher Hamburger Hochschulen nach § 1 HmbHG, der Helmut-Schmidt-Universität – Universität der Bundeswehr Hamburg oder der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie, Lehrer:innen der staatlichen Hamburger Schulen, Auszubildende, sowie Schüler:innen, die einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung an einer Berufsfachschule anstreben: gebührenfrei
  2. für Personen, die nicht unter Punkt 1 genannt sind:
    Jahresausweis (12 Monate) 40,00 €
    Monatsausweis (1 Monat) 15,00 €
  3. für Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst oder am Freiwilligen Sozialen Jahr, Beziehende von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe:
    Jahresausweis (12 Monate): 5,00 €
  4. für juristische Personen:
    Jahresausweis (12 Monate) 160,- €
  5. mit Zahlfunktion: BibliotheksausweisPlus  5,00
  6. Zweitausfertigung eines Bibliotheksausweises (gilt für alle Nutzenden) 20,00 € 

Überschreiten der Leihfrist je Leihschein oder Signatur (Säumnisgebühr):

  1. ab dem ersten Tag für eine Woche: 1,00 €
  2. ab der zweiten Woche zusätzlich: 2,00 €
  3. ab der dritten Woche zusätzlich: 5,00 €
  4. ab der fünften Woche zusätzlich: 10,00 €, jedoch höchstens 18,00 € 

Fernleihe: 

  1. innerdeutscher Leihverkehr: Vorabgebühr 3,00 € pro Bestellung
  2. internationaler Leihverkehr: Vorabgebühr 6,00 € pro Bestellung sowie die Übernahme zusätzlicher Forderungen der ausländischen Lieferbibliotheken.
    Auf Veranlassung der Nutzenden entstehende Mehrkosten (z.B. für umfangreiche Kopien) sind von den Nutzenden zusätzlich zu erstatten.

Verwaltungsgebühren

  1. bei Verlust eines bei der Nutzerin oder beim Nutzer abhanden gekommenen Werkes, je Werk 30,- €
  2. bei Verlust eines EDV-lesbaren Datenträgers des Auswärtigen Leihverkehrs 5,- €

Weitere Gebühren

... entnehmen Sie bitte der vollständigen Fassung der Gebührenordnung der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky.  Gebühren für die Staats- und Universitätsbibliothek entrichten Sie bitte an unserem Kassenautomat, diejenigen für die Ärztliche Zentralbibliothek direkt vor Ort. Für die Begleichung der Gebühren, die in den anderen Fachbibliotheken der Universität entstehen, können Sie entweder Gebührenmarken in der Universitätskasse (Edmund-Siemers-Allee 1) erwerben oder eines der 16 Telecashgeräte benutzen.