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Hamburg, Carl von Ossietzky

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Pflichtexemplare von Hamburger Publikationen

Als Landesbibliothek bekommt die Stabi seit 1696 alle in Hamburg erschienenen Druckwerke abgeliefert, neuerdings auch Tonträger und elektronische Publikationen - Hamburgs komplette Publikationsgeschichte.

Als Hamburgs Landesbibliothek hat die heutige Staatsbibliothek seit jeher das gesamte in der Stadt erschienene Schrifttum gesammelt. Seit 1696 verpflichtete eine Verordnung, später ein Gesetz die Hamburger Verleger und Drucker, je ein Exemplar ihrer Erzeugnisse als sogenannte Pflichtexemplare an die Bibliothek abzuliefern. Zwar ist im Juli 1943 durch die Bombardierung der Bibliothek der größte Teil des Hamburger Pflichtexemplarbestandes verbrannt, doch konnte nach dem Weltkrieg in vielen Fällen Ersatz erworben werden.

Nach dem Hamburger "Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren (PEG)" von 1988 sind neben Druckwerken auch Tonträger abzuliefern, seit einer Gesetznovelle vom 08.09.2009 auch digitale Publikationen. Die zugehörige Verfahrensanordnung zur Durchführung des Gesetzes regelt die Details zur Ablieferung. Amtliche Veröffentlichungen, z.B. der Hamburger Bürgerschaft, sämtlicher Behörden und sonstigen öffentlichen Einrichtungen werden i.d.R. in elektronischer Form gegenwärtig gemäß der „Anordnung über die Abgabe amtlicher Druckschriften an öffentliche Bibliotheken“ aus dem Jahr 2008 gesammelt.

Hamburger Bücher

Die Bibliothek macht diese Literatur der Nutzung zugänglich und archiviert sie auf Dauer. Druckwerke im Sinne des Pflichtexemplargesetzes sind alle mittels eines Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Texte, Landkarten, Ortspläne, Atlanten, Tonwerke und Tonträger sowie Bildwerke, falls sie mit einem erläuternden Text verbunden sind. Digitale Publikationen im Sinne des Gesetzes sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die auf Datenträgern oder in unkörperlicher Form in öffentlichen Netzen dargestellt werden.

Als Pflichtexemplare werden alle Arten von Schrifttum gesammelt, sowohl die Produktion der Verlage als auch die außerhalb des Sortimentsbuchhandels vertriebene sogenannte „graue Literatur". Die Sammlung umfasst unter anderem:

  • wissenschaftliche Literatur aus Verlagen, Hochschulen, Forschungsinstituten, Behörden, Museen, wissenschaftlichen Gesellschaften oder von Einzelpersonen als Selbstverlegern
  • alle Arten von Presseerzeugnissen: Tages- und Wochenzeitungen, Fachzeitschriften und Publikumszeitschriften, Illustrierten, Programmzeitschriften, Heimatzeitungen, Anzeigen- und Stadtteilblätter
  • Belletristik, Romanhefte, Comics, Kinderliteratur, Ratgeber, Reiseführer, Museumskataloge, Landkarten und Stadtpläne
  • Veröffentlichungen von Hamburger Vereinen, Verbänden, Parteien, Gesellschaften, Wirtschaftsunternehmen, Interessengruppen und Einzelpersonen
  • amtliche Publikationen

Somit spiegelt die Pflichtexemplarsammlung der Staatsbibliothek einen zentralen Aspekt des Hamburger Kulturschaffens und viele Facetten des kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Lebens der Stadt.

Ihre Pflichtexemplare (je 1 Exemplar pro Publikation) senden Sie bitte an:

Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
- Pflichtstelle -
Von-Melle-Park 3
20146 Hamburg


Für Details zur Ablieferung von Online-Publikationen (z.B. E-Books) und die Konfiguration der Ablieferungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen der Pflichtstelle: pflicht@sub.uni-hamburg.de

 

Kontakt:

Pflichtstelle


E-Mail: pflicht@sub.uni-hamburg.de
Telefon: +49 40/42838-2238
Telefax: +49 40/42838-3352