Print-Dissertationen
Allgemeines
Die Veröffentlichung Ihrer Dissertation ist integraler Bestandteil Ihres Promotionsverfahrens. Wenn Sie nicht digital veröffentlichen, ist es notwendig, Ihre Dissertation in gedruckter Form zu publizieren. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Exemplare Ihrer Arbeit bei der Stabi abzugeben. Informieren Sie sich darüber hier oder bei Ihrer Promotionsstelle.
Kopierte Printausgaben
Die Abgabe ist wahlweise in DIN A 5 oder DIN A 4 Format möglich. Die Arbeit muss ein Dissertationstitelblatt beinhalten. Dieses enthält in der Regel folgende Angaben: Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades an der Fakultät … , Fachbereich … der Universität Hamburg vorgelegt von Vorname Nachname Hamburg, Jahr
Auf der Rückseite des Titelblattes sind der Tag der mündlichen Prüfung sowie der Erst- und Zweitgutachter:innen der Arbeit und ggf. weitere Kommissionsmitglieder unten links zu nennen. Bitte prüfen Sie, ob es von Ihrer Fakultät weitere Vorgaben für die Gestaltung des Titelblatts gibt.
Der Druck muss auf holz- und säurefreiem Papier erfolgen und dauerhaft haltbar gebunden sein. Eine Ringbindung oder Bindeschienen werden nicht angenommen.
Veröffentlichung in einer Zeitschrift / Sonderdruck / Kumulative Arbeit
Wenn von der Fakultät zugelassen, können ein oder mehrere bereits veröffentlichte oder zur Veröffentlichung anstehende Artikel mit einer Zusammenfassung versehen als Dissertation eingereicht werden. Es sollten die einzelnen Teile voneinander unterscheidbar sein. Am besten für einen Nachweis der erfolgten Veröffentlichung wäre das Einfügen der Texte im Layout und mit Seitenzählung der betreffenden Zeitschrift. Wenn dies aber aus optischen Gründen nicht gewünscht ist, sollte jeder Artikel mit Überschrift und Hinweis: „Erschienen in: Titel der Zeitschrift, Jg., Jahr, Seiten“ versehen sein. Unveröffentlichte Artikel könnten mit: „Zur Veröffentlichung eingereicht bei: Titel der Zeitschrift“ gekennzeichnet werden. Zusätzlich sind eine Übersicht über die enthaltenen Artikel im Inhaltsverzeichnis und der Hinweis „kumulative Dissertation“ als Zusatz auf dem Titelblatt einzufügen.
Gemäß Fakultätspromotionsordnungen dürfen einzelne Teile der Arbeit auch ohne geplante Veröffentlichung in die Arbeit aufgenommen werden ohne den Status „kumulative Dissertation“ zu gefährden. Zu diesem Bereich gehört z.B. die obligatorische Zusammenfassung / Einleitung am Anfang der Arbeit. Wie hoch der Anteil weiterer unveröffentlichter Teile sein darf, liegt im Ermessen der Prüfungsausschüsse. In fraglichen Fällen sollte die Anerkennung als kumulative Dissertation kurz und formlos schriftlich durch die Prüfungsgremien bestätigt werden. Die abzugebenden Exemplare müssen in der äußeren Gestaltung die gleichen Bedingungen erfüllen, wie die o.g. kopierten Printausgaben. In diesen Fällen sind 4 Exemplare (MIN-Fakultät: 6 Exemplare ) in der Staatsbibliothek abzugeben.
Verlagsveröffentlichung
Bei Veröffentlichung in einem gewerblichen Verlag ist je nach Fakultät /Fachbereich eine unterschiedliche Anzahl von Exemplaren abzugeben. Bitte erkundigen Sie sich über die aktuell gültige Zahl im Promotionsbüro Ihrer Fakultät.
In die Verlagsausgaben ist in den Abgabeexemplaren ein Dissertationstitelblatt einzufügen, welches den Original-Dissertationstitel sowie alle bei kopierten Printausgaben benannten weiteren Angaben enthalten muss.
Mikrofiches
In einigen Fakultäten werden auch weiterhin Dissertationen auf Mikrofiches zugelassen. Hierbei ist je nach Fakultät / Fachbereich eine unterschiedliche Anzahl von Exemplaren abzugeben. Bitte erkundigen Sie sich über die aktuell gültige Abgabezahl im Promotionsbüro Ihrer Fakultät.
Zusätzlich zur Anzahl der Mikrofiche-Kopien sind der Masterfiche sowie zwei Papierausgaben abzuliefern (Anforderungen wie bei den kopierten Printausgaben).
Kontakt:
E-Mail:
qvff(at)fho.hav-unzohet.qr
Telefon:
+49 40/42838-2236
Telefax:
+49 40/42838-3352