Gebühren & Nutzungsordnungen
Die Benutzung der Bibliothek und ihrer Bestände ist durch verschiedene Verordnungen und Vereinbarungen geregelt
Das Finanzielle
Unsere Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung. Zum Begleichen von Gebühren stehen Ihnen in der Stabi während der gesamten Öffnungszeiten zwei Kassenautomaten zur Verfügung.
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Nutzungsgebühren und Auslagen
- Studierende staatlicher Hochschulen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wissenschaftliches Personal staatlicher Hamburger Hochschulen nach § 1 HmbHG, Auszubildende, sowie Schüler, die einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung an einer Berufsfachschule anstreben 0,00 €
- Natürliche Personen, die nicht unter Punkt 1 genannt sind:
Jahresausweis (12 Monate) 30,00 €
Halbjahresausweis (6 Monate) 18,00 €
Monatsausweis (1 Monat) 10,00 € - Bundesfreiwilligendienst, Bezieher von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe:
Jahresausweis (12 Monate) 5,00 € - Juristische Personen:
Jahresausweis (12 Monate) 120,- €
- Zweitausfertigung eines Bibliotheksausweises (gilt für alle Nutzer) 15,- €
- Überschreiten der Leihfrist je Leihschein oder Signatur (Säumnisgebühr):
ab dem ersten Tag für eine Woche 1,00 €
ab der zweiten Woche zusätzlich 2,00 €
ab der dritten Woche zusätzlich 5,00 €
ab der fünften Woche zusätzlich 10,00 €, jedoch höchstens 18,00 € - Fernleihe: Vorabgebühr 1,50 € pro Bestellung im innerdeutschen und 3,20 € im internationalen Leihverkehr sowie die Übernahme zusätzlicher Forderungen der ausländischen Lieferbibliotheken. Auf Veranlassung der Besteller entstehende Mehrkosten (z.B. Eilgutkosten) sind zusätzlich zu erstatten.
Verwaltungsgebühren
- bei Verlust eines beim Benutzer abhanden gekommenen Werkes, je Werk 30,- €
- bei Verlust eines EDV-lesbaren Datenträgers des Auswärtigen Leihverkehrs 5,- €
Weitere Gebühren
... entnehmen Sie bitte der vollständigen Fassung der Gebührenordnung der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky. Gebühren für die Staats- und Universitätsbibliothek entrichten Sie bitte an unserem Kassenautomat, diejenigen für die Ärztliche Zentralbibliothek direkt vor Ort. Für die Begleichung der Gebühren, die in den anderen Fachbibliotheken der Universität entstehen, können Sie entweder Gebührenmarken in der Universitätskasse (Edmund-Siemers-Allee 1) erwerben oder eines der 16 Telecashgeräte benutzen.
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Nutzungsordnungen, die nicht hier in elektronischer Form vorliegen, können Sie vor Ort in der jeweiligen Bibliothek einsehen.