FAQ
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Hamburg, Carl von Ossietzky

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Rechtliche Fragen beim Veröffentlichen

Was darf ich, was darf ich nicht veröffentlichen? Und wie? Worauf muss ich achten?

Wenn Sie in den Angeboten der Stabi veröffentlichen möchten, bietet Ihnen die Stabi Beratung und Unterstützung im Publikationsprozess und zu den rechtlichen Fragen an. Wir halten regelmäßig Vorträge zu diesen Themen und geben einen Überblick über Informationsangebote .
Darüber hinaus haben wir Ihnen hier einige typische Fragen und Fallbeispiele zusammengestellt. Sie können diese Zusammenstellung auch in einer um ausführliche Fußnoten ergänzten Version als PDF herunterladen.

  • Fall: Ich veröffentliche mein eigenes Werk zum ersten Mal.

    • Dann ist die Veröffentlichung in den Angeboten der SUB unproblematisch. Wenn Sie die Nutzungsrechte vertraglich noch nicht auf einen Dritten übertragen haben, liegen diese bei Ihnen. Sie können das Werk ohne Probleme veröffentlichen.

  • Fall: Ich will einen Preprint veröffentlichen.

    • Ob Sie einen Preprint in den Angeboten der SUB veröffentlichen können, hängt davon ab, welche Nutzungsrechte Sie Dritten übertragen haben, z. B. einem Verlag.  Manche Verlags-Verträge sehen Nutzungsrechte vor, die Preprints nicht gestatten.

  • Fall: Ich habe einen Vertrag mit einem Verlag. Zweitverwertungsrecht (auch Zweitveröffentlichungsrecht genannt).

    • Sollten Sie einem Dritten nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt haben, können Sie ohne Probleme auch in den Angeboten der SUB veröffentlichen.

      Wenn Ihr Verlagsvertrag entweder nichts Eindeutiges besagt oder eine anderweitige Publikation ausdrücklich verbietet, könnten Sie Ihre Publikation dennoch in den Angeboten der SUB öffentlich zugänglich machen, wenn Sie auf das Zweitverwertungsrecht zurückgreifen können – dieses kann Ihnen niemand nehmen.

      Um mit dem Zweitverwertungsrecht in den Angeboten der SUB zu veröffentlichen, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:

      • Sie sind der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags aus einer Sammlung, der
        • nach dem 1. Januar 2014 veröffentlicht wurde bzw. veröffentlicht wird,
        • im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Drittmitteln, nicht aber Grundmitteln geförderten Forschungstätigkeit erarbeitet wurde und
        • in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung/Zeitschrift erschienen ist.
      • es sind zwölf Monate seit der Erstveröffentlichung in der vom Verlag akzeptierten Manuskriptversion vergangen
      • Sie verfolgen damit keinen gewerblichen Zweck
      • Sie geben die Quelle der Erstveröffentlichung an und
      • Sie veröffentlichen in der akzeptierten Manuskriptversion (ohne Verlagslayout, peer review kann durchlaufen sein)

      Dann dürfen Sie den Beitrag auch in den Angeboten der SUB öffentlich zugänglich machen.

      Sollten Sie vom Zweitverwertungsrecht nicht Gebrauch machen dürfen, weil eine der Voraussetzungen nicht zutrifft (bspw. betreiben Sie etwa universitäre Forschung), können Sie unter den folgenden Bedingungen doch noch in den Angeboten der SUB veröffentlichen – es sei denn, Ihr Verlagsvertrag untersagt dies:

      Variante „unbekannte Nutzungsart“ (alle folgenden Punkte müssen erfüllt sein)

      Sie können einen Beitrag zu einer Sammlung in den Angeboten der SUB veröffentlichen,

      • der vor 1995 veröffentlicht wurde
      • dessen elektronische Veröffentlichung der Verlag nicht nachträglich untersagt hat
      • dessen ausschließlichen Nutzungsrechte bis Ablauf des Jahres 2008 nicht um die elektronische Veröffentlichung erweitert wurden.

      Bei Veröffentlichungen nach 1995 sollten Sie vorsichtig sein und bei Ihrem Verlag nachfragen, denn hier richtet sich die Rechtslage nach dem Vertragszweck.

      Varianten A und B „freiwerdende Beiträge“ (alle folgenden Punkte müssen je für A oder B erfüllt sein)

      A – Beitrag in periodisch erscheinenden Sammlungen

      Sie können einen Beitrag in den Angeboten der SUB veröffentlichen, wenn

      • Sie dessen Aufnahme in eine periodisch erscheinende Sammlung /Zeitschrift gestattet haben
      • seit Erscheinen ein Jahr vergangen ist
      • nichts anderes vereinbart wurde.

      B – Beitrag in nicht periodisch erscheinenden Sammlungen

      Sie können einen Beitrag in den Angeboten der SUB veröffentlichen, wenn

      • Sie dessen Aufnahme in eine nicht periodisch erscheinende Sammlung gestattet haben
      • seit Erscheinen ein Jahr vergangen ist
      • nichts anderes vereinbart wurde und
      • Sie aus der Überlassung keinen Anspruch auf Vergütung haben (viele Verlage erlauben aber auch bei Vergütung eine parallele Veröffentlichung, fragen Sie Ihren Verlag.)
  • Fall: Ich möchte mein Werk nicht nur in den Angeboten der SUB veröffentlichen.

    • Sie räumen der Stabi kein ausschließliches Nutzungsrecht, sondern ein einfaches Nutzungsrecht ein, womit Sie berechtigt bleiben, das Werk weiter zu veröffentlichen. Wollen Sie einem Verlag dann die ausschließlichen Rechte an Ihrem Werk übertragen, kann es zu einer Kollision mit dem der SUB eingeräumten einfachen Nutzungsrecht kommen. Dies müssen Sie mit Ihrem Verlag abstimmen.

  • Fall: Mein Verlag sitzt im Ausland.

    • Es gilt das im Vertrag vereinbarte Recht bzw. der dort vereinbarte Gerichtsstand bzw. das vom Verlagssitz/Erscheinungsort abgeleitete Recht. Das Zweitverwertungsrecht etwa gibt es möglicherweise in dem für Ihre Publikation geltenden, ausländischen Recht nicht, sodass ein Haftungsrisiko bestehen kann, auch wenn Sie sie konform mit deutschem Urheberrecht veröffentlicht haben.

  • Fall: Ich will weitergehende Nutzungsrechte vergeben.

    • Wenn Sie mehr erlauben wollen als herunterladen, speichern, lesen und drucken, dann können Sie weitere freie Lizenzen vergeben und damit den Nutzern Vervielfältigung  Verbreitung, Bearbeitung und Weiteres gestatten. Dazu können Sie bspw. die vorformulierten Creative Commons Lizenzen nutzen.

  • Fall: Ich möchte fremde Bilder in meinem wissenschaftlichen Werk abbilden.

    • Wenn Sie nicht Urheber der Bilder sind, dürfen Sie diese nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers abbilden, es sei denn Sie verwenden das Bild als Bildzitat und

      •  Sie verändern oder beschneiden das Bild nicht (zugelassen sind aber etwa Größenänderungen des Bildes)
      •  Sie geben die Quelle an
      • Sie wollen mit dem Bild Ihren Gedankengang stützen oder belegen
      • Sie verwenden es nicht bspw. nur zu illustrativen oder unterhaltenden Zwecken.
  • Fall: Kann ich audiovisuelle Materialien veröffentlichen?

      • Grundsätzlich gilt für audiovisuelle Materialien nichts Anderes als für andere Werke in den Angeboten der SUB:
      • Wenn die Schutzfrist abgelaufen ist und bspw. der Film gemeinfrei geworden ist, dann können Sie ihn hochladen (70 Jahre nach Tod des zuletzt gestorbenen Hauptbeteiligten am Film – etwa Regisseur, Drehbuchautor, Dialogautor oder Komponist).
      • Wenn ein kompletter Film oder ein Ausschnitt hochgeladen werden soll, der nicht gemeinfrei ist, ist dies ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber nicht möglich. Hier greift die Ausnahmeregelung für Forschung und Lehre nicht, da diese einen abgegrenzten Personenkreis fordert, eine Publikation in den Angeboten der SUB aber jedermann zugänglich ist.
  • Fall: Ich habe das Material bereits in einem Semesterapparat veröffentlicht.

    • Was in einem Semesterapparat möglich ist, muss in den Angeboten der SUB noch lange nicht möglich sein, da vor allem Zweck und Nutzerkreis andere sind. In einem Semesterapparat etwa können zu Zwecken des Unterrichts genauso wie in einem Institutsordner zu Zwecken der eigenen Forschung kleine bzw. Teile urheberrechtlich geschützter Materialien eingestellt werden, bei Filmen z. B. max. 5 Minuten, handelt es sich um Kinofilme erst nach Ablauf von 2 Jahren seit der normalen Kinoverwertung. Dies ist auf einer Open-Access-Plattform nicht erlaubt.

  • Fall: Das Urheberrecht wurde verletzt. Was nun?

    • Im Fall einer etwaigen Urheberrechtsverletzung tragen grundsätzlich der Autor und der Betreiber des Servers, der die Veröffentlichung betreibt, die Haftungsrisiken. Die Rechtsfolgen sind Unterlassung, Löschung, Schadenersatz und ggf. auch strafrechtliche Verfolgung.

Kontakt:

Fragen zur Publikation Ihrer Arbeit als e-Dissertation

Hochschulschriftenbearbeitung


(kommissarisch)
E-Mail: diss@sub.uni-hamburg.de
Telefon: +49 40/42838-2236
Telefax: +49 40/42838-3352

Fragen zu Publikationsvorhaben im Verlag der SUB - Hamburg University Press

Isabella Meinecke


E-Mail: isabella.meinecke@sub.uni-hamburg.de
Telefon: +49 40/42838-7146

Foto von Isabella Meinecke