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Hamburg, Carl von Ossietzky

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Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung gilt für die Internet-Seiten der Staats- und Universitäts-Bibliothek Hamburg Carl von Ossietzky

Von-Melle-Park 3
20146 Hamburg:

www.sub.uni-hamburg.de


digitalisate.sub.uni-hamburg.de

Möglichst viele Menschen sollen die Seiten nutzen können.

Computer im Internet

Gesetze für mehr Barriere-Freiheit

Es gibt verschiedene Gesetze für mehr Barriere-Freiheit.

Barriere-frei bedeutet:
ohne Hindernisse.
Menschen mit Behinderung sollen dadurch besser mitmachen können.
Zum Beispiel:
Beim Arbeiten oder in der Freizeit.

Ein Gesetz heißt:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz des Bundes.
Neben dem Gesetz gibt es noch andere Regeln für öffentliche Stellen.
Zum Beispiel für Behörden.
Eine der Regeln lautet:
Internet-Seiten sollen barriere-frei sein.
Die Regel heißt:
Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0.
Die Abkürzung lautet: BitVO 2.0.

Die Stadt Hamburg hat ein eigenes Gesetz für mehr Barriere-Freiheit.
Das Gesetz heißt:
Hamburgisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Die Stadt Hamburg hat auch eine eigene Regel für barriere-freie Internet-Seiten.
Die Regel heißt:
Hamburgische Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung.

Die beiden genannten Regeln gelten gleichzeitig:

  • Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0.
  • Hamburgische Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung.

In den beiden Regeln steht:
Wie Internet-Seiten genau gemacht sein müssen,
um barriere-frei zu sein.
Zum Beispiel:
Man muss sie gut finden, verstehen, sehen, und benutzen können.
Alle Menschen sollen Internet-Seiten möglichst einfach nutzen können.
Man muss bei barriere-freien Internet-Seiten auf vieles achten.

Zum Beispiel auf leicht verständliche Texte.
Oder auf eine übersichtliche Gestaltung.
Zum Beispiel:

  • Eine gut lesbare große Schrift.
  • Oder passende Bild-Beschreibungen.
Dokument mit Regeln Bild

Auf unseren Internet-Seiten gibt es deshalb:

  • diese Erklärung zur Barriere-Freiheit
  • Wichtige Informationen in Leichter Sprache.

Zum Beispiel: Wie Sie die Internet-Seiten der Stabi nutzen können.

Mensch liest

Teilweise barriere-frei

Barrieren melden

Sie können uns anrufen oder eine Nachricht schreiben, wenn Sie:

  • Probleme haben bei der Nutzung der Internet-Seiten.
  • Barrieren auf den Seiten melden wollen.
  • eine Frage zur Barriere-Freiheit der Seiten haben.

Sie können eine Barriere an diese E-Mail-Adresse melden:
monika.thoms@sub.uni-hamburg.de

Ansprech-Partnerinnen

Bei Fragen zu den Inhalten der Internet-Seiten
wenden Sie sich bitte an:
Monika Thoms
Telefon: 040 - 428  38  22  21
E-Mail:
monika.thoms@sub.uni-hamburg.de

Bei Rechts-Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Ina Kaulen
Telefon: 040 - 428  38  26  53
E-Mail:
ina.kaulen@sub.uni-hamburg.de

Computer EMail schicken Bild

Schlichtungs-Verfahren

Sie haben Ihre Probleme mit den Internet-Seiten gemeldet.
Und sind nicht zufrieden mit der Reaktion der Verantwortlichen?
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden:
Sie schlichtet Streit zum Thema Barriere-Freiheit
zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen.

So erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:

Ombuds-Stelle der Senats-Kanzlei der Freien und Hanse-Stadt Hamburg
Öffnungs-Zeiten: Montag von 10:00  bis 11:00 Uhr

E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefon: 040 - 428  23  20  57

Uhrzeit zehn bis elf Bild
Frau telefoniert Bild

Diese Erklärung ist vom 17. Januar 2022.