Erklärung zur Barriere-Freiheit
Von-Melle-Park 3
20146 Hamburg:
www.sub.uni-hamburg.de
digitalisate.sub.uni-hamburg.de
Möglichst viele Menschen sollen die Seiten nutzen können.

Gesetze für mehr Barriere-Freiheit
Es gibt verschiedene Gesetze für mehr Barriere-Freiheit.
Barriere-frei bedeutet:
ohne Hindernisse.
Menschen mit Beinträchtigung sollen dadurch besser mitmachen können.
Zum Beispiel:
Beim Arbeiten oder in der Freizeit.
Ein Gesetz heißt:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz des Bundes.
Neben dem Gesetz gibt es noch andere Regeln für öffentliche Stellen.
Zum Beispiel für Behörden.
Eine der Regeln lautet:
Internet-Seiten sollen barriere-frei sein.
Die Regel heißt:
Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0.
Die Abkürzung lautet: BitVO 2.0.
Die Stadt Hamburg hat ein eigenes Gesetz für mehr Barriere-Freiheit.
Das Gesetz heißt:
Hamburgisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Die Stadt Hamburg hat auch eine eigene Regel für barriere-freie Internet-Seiten.
Die Regel heißt:
Hamburgische Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung.
Die beiden genannten Regeln gelten gleichzeitig:
- Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0.
- Hamburgische Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung.
In den beiden Regeln steht:
Wie Internet-Seiten genau gemacht sein müssen,
um barriere-frei zu sein.
Zum Beispiel:
Man muss sie gut finden, verstehen, sehen, und benutzen können.
Alle Menschen sollen Internet-Seiten möglichst einfach nutzen können.
Man muss bei barriere-freien Internet-Seiten auf vieles achten.
Zum Beispiel auf leicht verständliche Texte.
Oder auf eine übersichtliche Gestaltung.
Zum Beispiel:
- Eine gut lesbare große Schrift.
- Oder passende Bild-Beschreibungen.

Auf unseren Internet-Seiten gibt es deshalb:
- diese Erklärung zur Barriere-Freiheit
- Wichtige Informationen in Leichter Sprache.
Zum Beispiel: Wie Sie die Internet-Seiten der Stabi nutzen können.

Teilweise barriere-frei
Wir haben die Barriere-Freiheit der Internet-Seiten deshalb testen lassen.
Das Ergebnis ist:
Viele Internet-Seiten der Stabi sind barriere-frei.
Aber nicht alle.
Diese Seiten sind nicht barriere-frei:
ttps://www.sub.uni-hamburg.de/recherche/datenbanken.html
https://www.sub.uni-hamburg.de/recherche/elektronische-zeitschriften.html
https://www.sub.uni-hamburg.de/recherche/hans.html
https://www.sub.uni-hamburg.de/recherche/tontraeger-datenbank.html
https://www.sub.uni-hamburg.de/recherche/index-kartensammlung.html
https://www.sub.uni-hamburg.de/recherche/ihr-fachgebiet-bei-uns.html

Barrieren melden
Sie können uns anrufen oder eine Nachricht schreiben, wenn Sie:
- Probleme haben bei der Nutzung der Internet-Seiten.
- Barrieren auf den Seiten melden wollen.
- eine Frage zur Barriere-Freiheit der Seiten haben.
Sie können eine Barriere an diese E-Mail-Adresse melden:
monika.thoms@sub.uni-hamburg.de
Ansprech-Partnerinnen
Bei Fragen zu den Inhalten der Internet-Seiten
wenden Sie sich bitte an:
Monika Thoms
Telefon: 040 - 428 38 22 21
E-Mail:
monika.thoms@sub.uni-hamburg.de
Bei Rechts-Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Ina Kaulen
Telefon: 040 - 428 38 26 53
E-Mail:
ina.kaulen@sub.uni-hamburg.de

Schlichtungs-Verfahren
Sie haben Ihre Probleme mit den Internet-Seiten gemeldet.
Und sind nicht zufrieden mit der Reaktion der Verantwortlichen?
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden:
Sie schlichtet Streit zum Thema Barriere-Freiheit
zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen.
So erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:
Ombuds-Stelle der Senats-Kanzlei der Freien und Hanse-Stadt Hamburg
Öffnungs-Zeiten: Montag von 10:00 bis 11:00 Uhr
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefon: 040 - 428 23 20 57


Diese Erklärung ist vom 17. Januar 2022.