FAQ
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Hamburg, Carl von Ossietzky

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Rechtliche Fragen

Open Access - eine wissenschaftsfreundliche Rechtepolitik

Allgemeines

Hamburg University Press unterstützt im Sinne von Open Access und Open Science eine transparente wissenschaftsfreundliche Rechtepolitik.
Eine Lizenzierung, die möglichst einfach die Nachnutzung von Forschungsergebnissen regelt, ist daher obligatorisch. Zum Einsatz kommen die so genannten Creative-Commons-Lizenzen. Mit Creative-Commons(-CC)-Lizenzen können AutorInnen einfach festlegen, unter welchen Bedingungen ihre Werke genutzt werden können.
Der Verlag empfiehlt die folgenden Lizenzen, welche die wenigsten Einschränkungen für die Nachnutzung insbesondere in der Forschung und der Lehre bedeuten:

  • CC-BY: Namensnennung
    Ihr Werk kann von anderen (weiter-)bearbeitet und wieder veröffentlicht werden, Ihr Name als Urheber/-in der ursprünglichen Fassung muss jedoch immer genannt werden.
  • CC-BY-SA: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
    Ihr Werk kann von anderen (weiter-)bearbeitet und wieder veröffentlicht werden, Ihr Name als UrheberIn der ursprünglichen Fassung muss jedoch immer genannt werden. Das neu entstandene Dokument muss unter den gleichen Lizenzbedingungen weitergegeben werden wie das Ausgangsdokument. Dies greift auch im Fall einer kommerziellen Nutzung (z. B. bei Bereitstellung in einer relevanten kommerziellen wissenschaftlichen Datenbank).

Der Verlag schließt einen Hosting-Vertrag mit den HerausgeberInnen einer Zeitschrift, der die Grundlage für die Präsentation der Zeitschrift auf dem Server bildet. Jeder Vertrag ist individuell.

Jeder Vertag wird folgende Aspekte enthalten

  • Open Access

    • Die HerausgebInnen unterstützen Open Access. Alle in ihrer Zeitschrift veröffentlichten Inhalte werden den Nutzenden in digitaler Form frei zur Verfügung gestellt. Dies dient den Zwecken der elektronischen Speicherung und Verbreitung in elektronischen Datenbanken, wissenschaftlichen Onlineangeboten sowie über Suchmaschinen, zur Verfügbarmachung für die Öffentlichkeit zum individuellen Abruf, zur Wiedergabe auf dem Bildschirm und zum Ausdruck beim Nutzenden.

  • Übertragung einfacher Nutzungsrechte

    • Ein einfaches Nutzungsrecht ermöglicht Hamburg University Press die vertragsgemäße Erledigung der vereinbarten Aufgaben. Dies hindert AutorInnen sowie HerausgeberInnen jedoch nicht, ihre Inhalte anderweitig zu publizieren oder weitere einfache Nutzungsrechte einzuräumen (dies wäre bei der Erteilung ausschließlicher Nutzungsrechte nicht mehr möglich).
      Angaben zur Erstveröffentlichung unter Verwendung der DOI werden dabei möglichst gemacht.

  • Leistungen des Verlags

    • Der Verlag richtet eine Umgebung in OJS für die Zeitschrift ein. Diese umfasst den nur für Berechtigte einsehbaren Workflow wie auch die frei zugängliche Präsentationsumgebung. Die Präsentationsumgebung wird unter Berücksichtigung von HerausgeberInnenwünschen einmalig angepasst. Um die Kosten gering zu halten, ist die Anpassung moderat.
      Die Personen, die für den Workflow zuständig sein werden, werden im Umgang mit OJS geschult. Bis zur Veröffentlichung der ersten Ausgabe bieten VerlagsmitarbeiterInnen zeitnah Unterstützung.
      Die elektronische Version der Zeitschrift erhält eine ISSN, die nach Erscheinen der Online-Ausgabe beantragt wird.
      Der Verlag sorgt für die allgemeine <link service zeitschriftenserver-der-stabi richtlinien-zur-nutzung-des-zeitschriftenservers.html internen link im aktuellen>Sichtbarmachung und Verbreitung der Zeitschrift (Anpassung OAI-Schnittstelle).

      Der Verlag meldet die Zeitschrift und die Artikel auf dem Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek zu Zwecken der Langzeitarchivierung. Der Verlag garantiert eine Vorhaltung der Inhalte auf dem eigenen Server mindestens für den Zeitraum von fünf Jahren.

  • Keine räumliche oder zeitliche Beschränkung

    • Bei einer Bereitstellung im Internet ist weder eine räumliche noch eine zeitliche Beschränkung möglich. Aus diesem Grund werden die einfachen Nutzungsrechte räumlich und zeitlich unbeschränkt gewährt.

       

  • Rechte Dritter/Rechteinhaberschaft

    • Die Verletzung von Rechten Dritter (zum Beispiel durch Plagiate oder nicht eingeholte Nutzungsrechte) entspricht weder der guten wissenschaftlichen Praxis noch dem Urheberrecht. Die HerausgeberInnen verantworten die in ihrer Zeitschrift erschienenen Inhalte. Sie verfügen über die entsprechende fachliche Expertise oder holen diese durch Gutachten ein.
      Konsequenterweise versichert der HerausgeberInnen dem Verlag als Betreiber des Hosting-Angebots, dass die Zeitschrift und die in dieser publizierten Beiträge nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Im Falle, dass es eventuell doch einmal zu einer Verletzung von Rechten Dritter kommen sollte, darf der Verlag bis zur Klärung der Lage den Zugriff auf eine Publikation ganz oder teilweise sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine Rechteverletzung bestehen.

  • Verträge mit den AutorInnen

    • AnsprechpartnerIn für den Verlag ist die HerausgeberIn. Diese schließt mit AutorInnen Lizenzverträge, welchen diese beim Einreichen ihrer Artikel im OJS-System zustimmen. In diesen erhalten die HerausgeberInnen die Nutzungsrechte, die zur Veröffentlichung in ihrer Zeitschrift notwendig sind, einschließlich der elektronischen Veröffentlichung auf dem Zeitschriftenserver.
      Die HerausgeberIn versichert dem Verlag daher, dass sie alleinige RechteinhaberIn der Veröffentlichungen ist oder über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.

  • Freistellung

    • Die HerausgeberIn trägt die Verantwortung für die publizierten Inhalte und für deren Korrektheit. Sie verpflichtet sich, den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer von ihr zu vertretenden Inanspruchnahme beruhen sowie alle der von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu ersetzen, insbesondere Kosten der Rechtsverteidigung.

Kontakt:

Isabella Meinecke


E-Mail: isabella.meinecke@sub.uni-hamburg.de
Telefon: +49 40/42838-7146