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Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)

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Weitere Titel:
  • Wörterbuch der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache
Inhalte: Das Deutsche Rechtswörterbuch ist - als ein Wörterbuch der älteren Sprache - ein historisches Wörterbuch. Es behandelt die Sprache des Rechts vom Beginnder schriftlichen Überlieferung in lateinischen Urkunden der Völkerwanderungszeit bis etwa 1800.
Sprachumfang: Deutsch, Altenglisch, Alt- und Mittelniederländisch, Altsächsisch, Altfriesisch, Langobardisch (westgermanische Sprachfamilie)
Fachgebiete:
  • Allgemeine und fachübergreifende Datenbanken
  • Allgemeine und vergleichende Sprach- und Literaturwissenschaft. Indogermanistik. Außereuropäische Sprachen und Literaturen
  • Germanistik. Niederlandistik. Skandinavistik
  • Rechtswissenschaft
Schlagwörter: Geschichte, Deutschland, Deutsch, Recht, Rechtssprache
Erscheinungsform: Online
Datenbank-Typ:
Wörterbuch, Enzyklopädie, Nachschlagwerk
    Wörterbuch: Nachschlagewerk, das den Wortschatz einer Sprache nach bestimmten Gesichtspunkten anordnet und erklärt / Enzyklopädie: Strukturierte, möglichst umfassende Darstellung menschlichen Wissens; man unterscheidet universelle und fachspezifische Enzyklopädien / Nachschlagewerk: Oberbegriff für Wörterbuch, Enzyklopädie; eine zur Fachliteratur zählende, meist in ihrem Gebiet erschöpfende Datensammlung, die nach bestimmten systematischen oder alphabetischen Kriterien angeordnet ist bzw. nach solchen durchsucht werden kann
Verlag: Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften