FAQ
© 2024 Staats- und Universitätsbibliothek
Hamburg, Carl von Ossietzky

Öffnungszeiten heute09.00 bis 24.00 Uhr alle Öffnungszeiten Leichte Sprache

September 2012

Telemannsche Hochzeitskantate von 1754

Georg Philipp Telemann:
Serenate. Hochzeitskantate für den Hamburger Kaufmann Alexander Richter und Jungfer Rosina Brigitta Guden (Hamburg 1754). Kopistenabschrift, Hamburg, 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Folio, 19 Seiten in Sammelband

Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky,
Musiksammlung, Signatur: ND VI 81g:4, fol. 37r–46r

Expo des Monats (September)

Diese bislang unerkannte und im Telemann-Vokalwerke-Verzeichnis von Werner Menke (Frankfurt am Main 1982/83) nicht nachgewiesene Komposition verbirgt sich in einem nur schwer zu durchdringenden Gestrüpp aus Unbekannten und Fragezeichen: Der Titel nennt weder Telemanns Namen noch ein Entstehungsdatum oder einen –ort, und die hier vorzustellende Sammelhandschrift vereint die Kantate (als „Serenate“ bezeichnet) mit einem Oratorium unter dem gemeinsamen Titel „Hochzeits Orator. & Serenade, di Sch.“

Äußerlich betrachtet, ergibt sich daraus zunächst folgende Konstellation: Ein nur andeutungsweise genannter Komponist („Sch.“) scheint für eine nicht näher benannte oder datierte Hochzeit ein zweiteiliges Werk geliefert zu haben, das aus einem Oratorium und einer Serenate besteht, eine in Hamburg im 18. Jahrhundert durchaus übliche Werkpaarung bei festlichen Anlässen. Doch starke stilistische Unterschiede zwischen dem Oratorium und der Serenate lassen den Verdacht aufkommen, daß es sich um zwei Werke verschiedener Komponisten aus unterschiedlichen Zeiten handeln könnte: Das Oratorium ist viel einfacher gehalten, mit simpler Harmonik, dreiklangsgebundener und oft in Terzen geführter Melodik sowie einer von häufigen Tonwiederholungen in den Bässen geprägten Begleitung. In jeder Hinsicht meisterhaft ist dagegen die Serenate gearbeitet: Sie weist eine erfindungsreiche, ausdrucksvolle und stets textgezeugte Melodik auf, schnellere, mit zahlreichen Zwischendominanten durchsetzte harmonische Fortschreitungen sowie mancherlei rhythmische und dynamische Raffinessen. Der teilweise etwas unbeholfen wirkende Komponist des Oratoriums, das stilistisch der Frühklassik um etwa 1770 zuzuordnen ist, entstammt fraglos einer jüngeren Generation als der Komponist der Serenate, der als erfahrener Meister seines Faches bezeichnet werden darf.

Expo des Monats (September)

Eine zufällige Entdeckung bestätigt die Vermutung, daß die Serenate als ursprünglich eigenständiges Werk dem später entstandenen Oratorium nachträglich beigefügt wurde. Das Staatsarchiv Hamburg verwahrt in einem Sammelband mit 283 Hamburger Gelegenheitsdrucken zu Hochzeiten, Trauerfällen und anderen Anlässen (Signatur: A 710/62) einen Textdruck mit dem Titel Cantate Der am 4ten des Christmonats höchst vergnügt vollzogenen Richter- und Gudischen Verbindung gewidmet, von einem wahren Freund, der den Text der oben genannten „Serenate“ exakt und vollständig wiedergibt. Durch ein beiliegendes, dem gleichen Anlaß zu verdankendes Einzelgedicht läßt sich das hochzeitliche Ereignis auf den 4. Dezember 1754 datieren, und anhand dieses Datums sind die Namen des Brautpaares im Hochzeitsbuch der Hamburger Wedde (Staatsarchiv Hamburg, Bestand 332-1 I) leicht zu ermitteln: der Kaufmann und Bürger Alexander Richter und Jungfer Rosina Brigitta Guden. Von einem zugehörigen Oratorium ist im Textdruck von 1754 jedoch an keiner Stelle die Rede, womit klar ist, daß die Musik zur Richter-Gudenschen Hochzeit 1754 allein aus dieser Kantate bestand. Die durch die Hamburger Sammelhandschrift dokumentierte spätere Wiederverwendung der Kantate als „Serenate“, kombiniert mit einem Oratorium, gehört in einen anderen, späteren Ereigniszusammenhang.

Bei der Frage nach dem Komponisten der Hochzeitskantate von 1754, der wie der obige Stilvergleich zeigt, nicht mit dem Komponisten des Oratoriums identisch sein kann, weist eine untrügliche Spur den Weg: Der Schreiber der Hamburger Handschrift hat aus einer von ihm benutzten Vorlage, die direkt oder indirekt auf die Kompositionsniederschrift von 1754 zurückgehen muß, zahlreiche deutschsprachige Vortragsbezeichnungen übernommen wie etwa „st.“ (stark) für Forte, „etw: st.“ (etwas stark) für Mezzoforte, „gel.“ (gelinde) für Piano, „Von Anfang“ für Da capo, „Freudig“ und „Vergnügt“ (im Oratorium dagegen verwendet derselbe Schreiber beziehungsweise seine Vorlage ausschließlich italienische Vortragsbezeichnungen). Das sind eindeutige Indizien für Georg Philipp Telemann als Komponisten der Kantate, denn dieser begann ab 1733 – als damals einziger deutscher Komponist – die längst üblichen und bis dahin auch von ihm selbst verwendeten italienischen Vortragsbezeichnungen konsequent durch deutschsprachige zu ersetzen, fand jedoch in Musikerkreisen keine Nachahmer bei dieser eigenwilligen Form der Sprachbereinigung (auch nicht unter seinen Schülern). Im Zusammenhang betrachtet mit der meisterlichen Machart der Kantate und ihrem Hamburger Entstehungsort, kann somit völlig zweifelsfrei Telemann als Komponist der Hochzeitskantate von 1754 postuliert werden. Kein anderer Komponist in Hamburg hat damals so elegant zu komponieren verstanden und außerdem deutschsprachige Vortragsbezeichnungen verwendet.

Expo des Monats (September)

Vorläufig nicht zu beantworten ist die Frage nach dem Textdichter der Kantate von 1754. Laut Titel des Textdrucks stammt der Text von „einem wahren Freund“. Somit ist sein Verfasser wohl im persönlichen Umfeld des Bräutigams oder dessen Vaters zu suchen, worauf ein im Textdruck enthaltenes Widmungsgedicht (beginnend: „Leb Vater im Segen den Kindern zum Trost“) hindeutet.
Derzeit ebenfalls nicht bekannt – bis auf die Anfangsbuchstaben „Sch.“ – ist der spätere Nachverwerter der Telemannschen Hochzeitskantate, der sie (als „Serenate“ bezeichnet) mit dem Oratorium zu einer neuen Hochzeitsmusik zusammenstellte. Jedenfalls muß es ein Musiker mit Zugang zu Telemanns Notenschrank oder dessen Nachlaß gewesen sein. Denkbare Kandidaten hierfür sind der Telemann-Schüler Johann Christoph Schmügel (1726–1798), über dessen kompositorische Leistungen sich Telemann 1754 und 1756 positiv geäußert hatte, die nicht näher bekannte, 1753 mit einer eigenen Kirchenmusik in Erscheinung getretene Telemann-Schülerin „Mademoiselle Schulzin“ oder Telemanns langjähriger Altist, Hauptkopist und zeitweiliger Stellvertreter bei der Leitung von Kirchenmusiken, Otto Ernst Gregorius Schieferlein (1704–1787).
Das Besondere der nunmehr aus dem Dunstkreis der Quellenüberlieferung extrahierten Telemannschen Hochzeitskantate von 1754 ist – außer natürlich der Musik selbst – der ihr zukommende hohe Repertoirewert. Von derzeit rund 20 nachgewiesenen Hochzeitsmusiken Telemanns für Hamburger Bürgerinnen und Bürger (nur ein Teil davon findet sich im Telemann-Vokalwerke-Verzeichnis) ist nur zu einer einzigen – für die Goldene Hochzeit des Ehepaares Mutzenbecher 1732 (TVWV 11:15) – auch die Musik erhalten geblieben.
In der Kantate von 1754 treten, wie auch in vielen anderen Hochzeitsmusiken Telemanns, redende Personen auf, eingebunden in eine kleine Handlung. In diesem Fall sind es „Die Liebe“, „Die Tugend“ und „Die Vernunft“, die über ihre Verdienste bei der Anbahnung dieser Ehe debattieren. Da der Text frei ist von Anspielungen, die nicht auch auf andere Brautleute zutreffen würden, eignete er sich gut für die spätere Wiederverwendung als Serenate in der zweiteiligen Hochzeitsmusik des unbekannten Verfassers „Sch.“

Jürgen Neubacher

Literatur

  • Jürgen Neubacher: Unbekannte Kompositionen Georg Philipp Telemanns in der wieder zugänglichen Musikhandschrift ND VI 81g: 4 der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg. In: 50 Jahre Musikwissenschaftliches Institut in Hamburg. Bestandsaufnahme – aktuelle Forschung – Ausblick. Frankfurt am Main 1999 (= Hamburger Jahrbuch für Musikwissenschaft, 16), S. 385–404, hier S. 397–400.

 

Kontakt:

Öffentlichkeitsarbeit

Veranstaltungen
E-Mail: pr@sub.uni-hamburg.de