FAQ
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Hamburg, Carl von Ossietzky

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Pflichtexemplare von Hamburger Publikationen

Druckwerke, E-Books, Tonträger aus Hamburg

Als Hamburgs Landesbibliothek hat die heutige Staatsbibliothek seit jeher das gesamte in der Stadt erschienene Schrifttum gesammelt. Seit 1696 verpflichtete eine Verordnung, später ein Gesetz die Hamburger Verleger und Drucker, je ein Exemplar ihrer Erzeugnisse als sogenannte Pflichtexemplare an die Bibliothek abzuliefern. Zwar ist im Juli 1943 durch die Bombardierung der Bibliothek der größte Teil des Hamburger Pflichtexemplarbestandes verbrannt, doch konnte nach dem Weltkrieg in vielen Fällen Ersatz erworben werden.

„Nach dem Hamburger "Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren (PEG)" von 1988 sind neben Druckwerken auch Tonträger abzuliefern, seit einer Gesetznovelle vom 08.09.2009 auch digitale Publikationen. Amtliche Veröffentlichungen, z.B. der Hamburger Bürgerschaft, sämtlicher Behörden und sonstigen öffentlichen Einrichtungen werden in Papier- bzw. in elektronischer Form gegenwärtig gemäß einer Verordnung aus dem Jahr 2008 gesammelt.“

Hamburger Bücher

Die Bibliothek macht diese Literatur der Nutzung zugänglich und archiviert sie auf Dauer. Druckwerke im Sinne des Pflichtexemplargesetzes sind alle mittels eines Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Texte, Landkarten, Ortspläne, Atlanten, Tonwerke und Tonträger sowie Bildwerke, falls sie mit einem erläuternden Text verbunden sind. Digitale Publikationen im Sinne des Gesetzes sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die auf Datenträgern oder in unkörperlicher Form in öffentlichen Netzen dargestellt werden.

Als Pflichtexemplare werden alle Arten von Schrifttum gesammelt, sowohl die Produktion der Verlage als auch die außerhalb des Sortimentsbuchhandels vertriebene sogenannte „graue Literatur". Die Sammlung umfasst unter anderem:

  • wissenschaftliche Literatur aus Verlagen, Hochschulen, Forschungsinstituten, Behörden, Museen, wissenschaftlichen Gesellschaften oder von Einzelpersonen als Selbstverlegern
  • alle Arten von Presseerzeugnissen: Tages- und Wochenzeitungen, Fachzeitschriften und Publikumszeitschriften, Illustrierten, Programmzeitschriften, Heimatzeitungen, Anzeigen- und Stadtteilblätter
  • Belletristik, Romanhefte, Comics, Kinderliteratur, Ratgeber, Reiseführer, Museumskataloge, Landkarten und Stadtpläne
  • Veröffentlichungen von Hamburger Vereinen, Verbänden, Parteien, Gesellschaften, Wirtschaftsunternehmen, Interessengruppen und Einzelpersonen
  • amtliche Publikationen

Somit spiegelt die Pflichtexemplarsammlung der Staatsbibliothek einen zentralen Aspekt des Hamburger Kulturschaffens und viele Facetten des kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Lebens der Stadt.

Kontakt:

Pflichtstelle


E-Mail: pflicht@sub.uni-hamburg.de
Telefon: +49 40/42838-2238
Telefax: +49 40/42838-3352