FAQ
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Hamburg, Carl von Ossietzky

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Nutzungsregelung EDV-Arbeitsplätze

Ergänzende Benutzungsregelungen für EDV-Arbeitsplätze in der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (SUB)

(Fassung vom 12. Dezember 2000,  aktualisiert im September 2004)

0. Allgemeine Vorbemerkung
Die Nutzung aller EDV-/Internet-Arbeitsplätze dient wissenschaftlichen Zwecken, beruflicher Arbeit und Fortbildung. Sie ist dem zur Benutzung zugelassenen Publikum der SUB vorbehalten.

Rahmenrichtlinien
Es ist insbesondere nicht erlaubt

Chat-Server aufzurufen und/oder Internet-Seiten radikalen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder pornographischen bzw. anstößigen Inhalts zu laden.

Gebühren
Die Nutzung der EDV-/Internet-Arbeitsplätze ist kostenfrei, für Ausdrucke wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung für wissenschaftliche Bibliotheken erhoben. Downloading ist – soweit ermöglicht – ebenfalls kostenfrei.

1. Organisatorische Nutzungsregelungen

Die Benutzung der Internet-Arbeitsplätze – sofern nicht anders geregelt – erfordert
  • die persönliche Antragstellung der Benutzerinnen und Benutzer verbunden mit der Zulassung zur Benutzung der SUB durch Ausstellung eines Bibliotheksausweises,
  • die Eingabe der Bibliotheksausweisnummer sowie eines Passwortes,
  • die Beachtung zeitlicher oder programmbezogener Nutzungsbeschränkungen nach Ablauf einer vereinbarten Verweildauer an den einzelnen Arbeitsplätzen.
  • Die Bibliothek kann die Nutzungsdauer beschränken und belegte Internet-Arbeitsplätze freimachen.

2. Haftungsausschluss der Bibliothek gegenüber Internet-Dienstleistern

  • Benutzerinnen und Benutzer sind zur Beachtung der geltenden Urheber- und Verwertungsrechte verpflichtet.
  • Soweit dies gesetzlich zulässig ist, haftet die Bibliothek nicht für Verstöße der Benutzerinnen und Benutzer gegen solche Rechte und für Folgen von Vertragsverpflichtungen gegenüber Internet-Dienstleistern, insbesondere nicht für finanzielle Verpflichtungen aufgrund von Bestellungen oder Nutzung kostenpflichtiger Dienste.

3. Haftungsausschluss der Bibliothek gegenüber dem Publikum

Die Bibliothek haftet nicht für
  • Schäden, die Benutzerinnen und Benutzern aufgrund fehlerhafter Inhalte der von ihnen benutzten Medien entstehen,
  • Schäden, die durch die Nutzung der EDV-/Internet-Arbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen,
  • Schäden, die Benutzerinnen und Benutzern durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.

4. Gewährleistungsausschluss der Bibliothek gegenüber dem Publikum

Die Bibliothek schließt Gewährleistungen aus in Bezug auf
  • die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und
  • die Verfügbarkeit der von ihr an den EDV-/Internet-Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien.

5. Beachtung strafrechtlicher Vorschriften

Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet,
  • die Regelungen der Strafgesetze und des Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-/Internet-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten,
  • den Daten- und Dateneigentumsschutz zu beachten und keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren und
  • keine geschützten Daten zu nutzen.

6. Benutzerhaftung
Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich,

  • die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu übernehmen,
  • Zugangsberechtigungen nicht an Dritte weiterzugeben und für Schäden, die aus etwaigem Verstoß hiergegen entstehen, aufzukommen.

7. Technische Nutzungseinschränkungen

Es ist nicht gestattet,
  • Arbeitsplatz- und Netzkonfigurationen zu ändern,
  • technische Störungen selbstständig zu beheben,
  • Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den EDV-/ Internet-Arbeitsplätzen zu installieren, sofern nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen worden sind,
  • eigene Datenträger an den EDV-/Internet-Arbeitsplätzen zu nutzen, die nicht ausdrücklich dafür freigegeben sind.

8. Zustimmung zu diesen Benutzungsregelungen und den folgenden Sanktionsmaßnahmen

  • Mit der Nutzung eines EDV-/Internet-Arbeitsplatzes bzw. mit der Zulassung zur Bibliotheksbenutzung erklären sich die Benutzerinnen und Benutzer mit diesen Benutzungsregelungen einverstanden.
  • Zugleich wird zugestimmt, dass die Bibliothek zur Abweisung von Schadensforderungen Dritter und weiteren Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Benutzerinnen und Benutzer, soweit sie sich auf die Benutzung der Bibliothek beziehen, einschränken kann.
  • Die Bibliothek kann den Abruf von Diensten unterbinden, die gegen Bestimmungen des Datenschut-zes, Jugendschutzes und des Strafgesetzbuches verstoßen. Die Bibliothek kann bei solchen Verstößen die im Rahmen der technischen Möglichkeiten gegebene Protokollierung von Zugriffen zur Be-weisführung heranziehen.
  • Missbrauch hat die in der Benutzungsordnung der SUB vorgesehenen Sanktionen zur Folge, insbe-sondere gegebenenfalls auch ganz oder zeitweise den Ausschluss von der Benutzung.

9. Inkrafttreten

Diese vorläufigen Regelungen treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Sie ergänzen die Benutzungsordnung der SUB vom 1. Oktober 1993.
Der Direktor der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky