FAQ
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Hamburg, Carl von Ossietzky

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Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweise zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinScHG) und zu Ihren Möglichkeiten, Hinweise einzureichen

1. Hinweisgeberschutz: Was ist das?

Mit Wirkung zum 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinScHG) in Kraft getreten. Ziel des HinSchG ist es, insbesondere – aber nicht nur - Beschäftigte in Bezug auf das Melden von Missständen beispielsweise mit Bezug auf EU-Recht, Steuerbetrug, Geldwäsche oder Gesetze, Rechtsverordnungen und sonstige Vorschriften des Bundes und der Länder sowie Verbraucher- und Datenschutz explizit zu schützen. 

Hinweisgebende sind vor Entlassungen, Degradierungen und sonstigen Diskriminierungen zu schützen. 

Geschützt werden hierbei nicht nur aktuell bei uns Beschäftigte wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Auszubildende, die Missstände melden, sondern auch Externe wie Bewerber:innen, ehemalige Arbeitnehmer:innen oder Unterstützer:innen des Hinweisgebers oder der Hinweisgeberin.

2. Die Interne Meldestelle für Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Wir möchten Sie informieren, dass die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (kurz: SUB) eine sogenannte „Interne Meldestelle“ zur Meldung potentieller vorbeschriebener Hinweise eingerichtet hat. Die Funktion der Internen Meldestelle wird von der gemeinsamen Internen Revision der HCU, HAW, HFBK, HFMT, TUHH und der SUB wahrgenommen. Weitere Informationen zur Internen Meldestelle finden Sie hier: 
https://www.tuhh.de/tuhh/tu-hamburg/struktur/verwaltung-und-zentrale-einrichtungen/ra-rechtsreferat/hinweisgeberschutz 

Über die Datenverarbeitung durch die Interne Meldestelle und die Inhalte des zugrunde liegenden Vertrags über Gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO informieren wir Sie in den Hinweisen, die sie am Seitenrand in den beiden grauen Kästen vorfinden.

3. Wie können Sie einen Hinweis einreichen?

Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können sowohl durch Beschäftigte der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky als auch durch Externe eingereicht werden über das Funktionspostfach internemeldestelle-sub-hamburg@tuhh.de 

Diese Mailadresse führt zu dem Postfach der Internen Meldestelle und wird dort bearbeitet. Die SUBHH ist nicht Adressatin der Mail und erhält – außer wenn sich dies im späteren Verfahren aus notwendigen Gründen ergeben sollte – keine Kenntnis vom Inhalt der Mail und/oder Ihrer Person.