FAQ
© 2025 Staats- und Universitätsbibliothek
Hamburg, Carl von Ossietzky

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Regelung für die Benutzung von Sonderbeständen

Ergänzung zur allgemeinen Nutzungsordnung der Bibliothek

(Fassung vom Juli 2025)

  1.  Handschriften, Autographen, Nachlässe, Inkunabeln, Karten und andere wertvolle Bestände der Bibliothek können nur im Handschriftenlesesaal benutzt werden. Die Arbeitsplätze im Handschriftenlesesaal sind für die Benutzung der Sondermaterialien bestimmt.

  2. Essen und Getränke sind im Handschriftenlesesaal aus Gründen des Bestandsschutzes nicht zugelassen. Ebenso dürfen Jacken und Taschen nicht an den Arbeitsplatz mitgeführt werden.

  3. Für die Benutzung ist die Anmeldung unter Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises oder eines die Heimatanschrift bestätigenden amtlichen Dokuments erforderlich.

  4.  Bestimmte Bestandsgruppen und Einzelstücke (z.B. Tresorstücke, Objekte in gefährdetem Erhaltungszustand, Deposita) unterliegen aus konservatorischen oder rechtlichen Gründen Benutzungseinschränkungen. Die Aufsicht gibt über die jeweiligen Sonderbedingungen Auskunft.

  5. Aus konservatorischen und Kapazitätsgründen werden für eine Person in der Regel nur bis zu zehn Bände am Tag bereitgestellt. Weitergehende Bedarfe sind mit der zuständigen Referatsleitung abzustimmen. Von Nachlässen wird nur jeweils ein Kasten und von den Tresorstücken nur jeweils ein Band zur gleichen Zeit an den Arbeitsplatz gegeben. Feststellungen über vorhandene Schäden oder fehlende Teile sind unverzüglich der Aufsicht zur Kenntnis zu bringen.

  6. Mit den ausgegebenen Objekten ist besonders sorgfältig und schonend umzugehen, da sie in der Regel einmalig und unersetzlich sind. Insbesondere ist zu beachten:

    - Alle gebundenen Handschriften und Drucke sollen möglichst nur auf Schaumstoffkeilen, Sonderformate und Tresorstücke nur auf den Tischen unmittelbar vor der Aufsicht benutzt werden.

    - Im Umfeld der benutzten Objekte sind als analoges Schreibutensil nur Bleistifte erlaubt (Bleistifte stehen leihweise bei der Aufsicht zur Verfügung).

    - Das Schreiben in und auf den Objekten sowie das Berühren der Schriftzeichen, Illustrationen und des Buchschmucks sind streng untersagt, auf Anweisung der Aufsicht sind Schutzfolien zu benutzen. Das Anfertigen von Pausen bzw. Ab- und Durchreibungen vom Original ist genehmigungspflichtig.

    - Das gewaltsame Aufbiegen enger Bände und das Einlegen von beschriebenen Zetteln oder anderen Gegenständen ist zu unterlassen.

    - Die vorgefundene Ordnung von Einzelblättern, auch wenn sie für unrichtig gehalten wird, darf nicht verändert werden (Hinweise auf Fehler werden von der Aufsicht gern entgegengenommen).

  7. Beim Handschriftenlesesaal handelt es sich um einen stillen Arbeitsbereich. Um eine konzentrierte Beschäftigung mit den Objekten zu ermöglichen, sind jegliche Gespräche und Geräusche zu vermeiden. Für Gruppenarbeiten sind mit genügend zeitlichem Vorlauf Sondertermine zu vereinbaren.
     
  8. Bei längerem Verlassen des Arbeitsplatzes und bei Schließung des Handschriftenlesesaals sind die Objekte vollständig und unversehrt bei der Aufsicht zurückzugeben. Eine Überprüfung der Objekte auf Vollständigkeit und Unversehrtheit kann bei Ausgabe und Rückgabe jeweils in Gegenwart der benutzenden Person zur Auflage gemacht werden.
     
  9. Für Bestellungen von Reproduktionen ist das bei der Aufsicht erhältliche Formular zu verwenden.
     
  10. Das Fotografieren der Objekte ist im Handschriftenlesesaal ohne Verwendung von Blitzlicht gestattet. 
     
  11. Für die Wahrung aller an einzelnen Objekten etwa bestehenden Urheber- und Persönlichkeitsrechte trägt die benutzende Person selbst die Verantwortung.
     
  12. Im Falle einer Veröffentlichung der Forschungsergebnisse sind die Objekte mit vollständiger Signatur und dem Nachweis „Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky“ als Quelle zu benennen.

  13. Im Zusammenhang mit ihrem Auftrag zur Erhaltung, Archivierung und Erschließung der ihr anvertrauten Kulturgüter sammelt und dokumentiert die Bibliothek alle Veröffentlichungen über ihre Handschriften und wertvollen Drucke. Zu diesem Zweck erbittet die Bibliothek die Überlassung eines Belegexemplars oder die kurzzeitige Vorlage eines Ansichtsexemplars von allen Arbeiten über ihre Bestände. Sollte dies nicht möglich sein, wird um schriftliche Mitteilung der vollständigen bibliographischen Angaben der Publikation gebeten.
     

Der Direktor der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky