Lizenzen - das müssen Sie wissen
Die Stabi unterstützt die freie nachhaltige Verbreitung von Inhalten und Metadaten, die in der Stabi erzeugt und/oder auf Servern der Stabi veröffentlicht wurden. Damit unternimmt die Bibliothek einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer offenen Wissenschaft. Die Stabi schafft mit den folgenden Richtlinien und Empfehlungen größere rechtliche Klarheit. Sie gelten mit ihrer Veröffentlichung und können damit zur Umsetzung kommen.
Es gelten die folgenden Richtlinien. Für Materialien, bei denen Dritte Rechteinhaber sind, wird der
Einsatz möglichst offener Lizenzen empfohlen.
Richtlinien und Empfehlungen zur Lizenzierung im Überblick
Gegenstand | Erläuterung/ Materialtyp | Lizenz(en) neu |
Eigendigitalisate SUB I | gemeinfreie Werke | Public Domain Mark, CC0 (Metadaten der Werke) |
Eigendigitalisate SUB II | vergriffene Werke Bestand SUB | CC BY-NC-ND (Vorgabe DNB / Verwertungsgesellschaft) |
Table of Contents | Inhaltsverzeichnisse | möglichst freie Lizenzvergabe in Absprache mit Verlagen, GBV-Praxis |
Metadaten aus der SUB | Einzelsätze | CC0; wenn rechtlich nicht möglich keine Lizenzierung |
Datenbanken der SUB | durchsuchbare Sammlung von Daten-Einzelsätzen | (Empfehlung liegt noch nicht vor) |
Eigendigitalisate SUB III | Bestand Dritter | Public Domain Mark, CC0 (Metadaten der Werke) (Empfehlung) |
Erstveröffentlichung I | von Stabi-Mitarbeitenden | CC BY-SA 4.0 (Empfehlung) |
Fotografien | von Stabi-Mitarbeitenden | CC BY-SA 4.0 (Empfehlung) |
Lehr- und Lernmaterialien | Filme, Prints, Präsentationen o. Ä. von Stabi-Mitarbeitenden | je nach Inhalt CC-BY oder CC BY-SA 4.0 (Empfehlung) |
Zweitveröffentlichung I | von Stabi-Mitarbeitenden | CC BY-SA 4.0 (von Stabi-Mitarbeitenden; in Zusammenarbeit mit Externen, abh. von vertraglicher Regelung bei Erstveröffentlichung) |
Website | z. B. Texte, Multi-Media-Inhalte | CC BY 4.0 (Empfehlung) |
Erstveröffentlichung II | durch Dritte | CC BY 4.0(Empfehlung) |
Erstveröffentlichung III | E-Dissertationen | CC-BY 4.0 (Empfehlung) |
Zweitveröffentlichung II | durch Dritte | CC BY-SA 4.0 (Empfehlung) |
Software | von Stabi-Mitarbeitenden; in Zusammenarbeit mit Externen | GPL 3.0 (Empfehlung) |
Erläuterungen
Creative Commons-Lizenzen
Die SUB Hamburg unterstützt den Einsatz von möglichst offenen Lizenzen (d. h. Free-Culture-Lizenzen) und empfiehlt diese auch eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies sind im Wesentlichen entsprechende Versionen von Creative-Commons-Lizenzen. Aufgrund ihrer internationalen Verbreitung haben sich Creative-Commons-Lizenzen als De-facto-Standard etabliert.
Digitalisate
Bei der Lizenzierung gemeinfreier digitalisierter Bestände folgt die SUB Hamburg der Empfehlung des Open Library Badge:
„Digitalisate gemeinfreier Werke werden mithilfe des CC Public Domain Mark als gemeinfrei gekennzeichnet. [...] Metadaten zu den Digitalisaten werden unter CC0 lizenziert und sind damit ohne Einschränkungen durch Dritte nutzbar.“ Dieses Vorgehen schafft Voraussetzungen für eine SUB-eigene Open-Digitization-Policy.
Hierbei ist zu berücksichtigen:
- Aufgrund der länderabhängigen Definition von Public Domain ist keine einheitliche, weltweit gültige Lizenzierung möglich (Schutzlandprinzip).
- Beim CC Public Domain Mark Label (PDML) handelt es sich um ein Label ähnlich dem Copyright-Zeichen. Es stellt keine Lizenz dar. Das PDML kennzeichnet das Werk als gemeinfrei, verweist aber darauf, dass es nicht zwangsläufig frei von jeglichen Urheberrechten sein muss („The work may not be free of known copyright restrictions in all jurisdictions.“) Die Kombination von PDML und CC0 bei den zugehörigen Metadaten wird von Creative Commons empfohlen.
Hinsichtlich vergriffener, noch geschützter digitalisierter Bestände gilt die Orientierung am Rahmenvertrag zur Nutzung von vergriffenen Werken in Büchern der Länder mit den Verwertungsgesellschaften von 2015.
Eine Lizenzierung digitalisierter Verlagswerke erfolgt stets in Absprache mit den Rechteinhabern/
den Verlagen. Eine Lizenzierung unter CC BY-SA 4.0 sollte angestrebt werden, sofern die Rechteinhaber dies erlauben.
Software
Im Bereich der Software-Entwicklung sind nach wie vor GNU-Lizenzentypo3/#_ftn1 gebräuchlich. Sie kommen bereits bei aktuellen Entwicklungen zum Einsatz.
Materialien von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Bei diesen Materialien handelt es sich nach aktuellem Kenntnisstand neben Fotografien um Schulungsmaterialien, Erst- und Zweitveröffentlichungen, AV-Medien sowie Software. Diese entstehen vornehmlich – aber nicht ausschließlich – im Rahmen des Betriebszwecks.
Für die Lizenzierung von Mitarbeitendenwerken bzw. von Werken, an deren Entstehung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt sind, gab es bisher noch keine Empfehlungen. In Anbetracht der Planungen eines SUB-eigenen Open-Access-Dokumentenservers, des im Rahmen der Informationskompetenz-Aktivitäten geschaffenen und zur Nachnutzung und Verbreitung geeigneten Schulungsmaterials sowie des Engagements in Projekten, in deren Kontexten Werke erstellt werden, ist dies jedoch sinnvoll.
Die SUB besitzt Nutzungsrechte an im Rahmen des Betriebszwecks gefertigten Werken und kann diese für eigene Zwecke einsetzen. Eine Weiterverbreitung und -nutzung durch Dritte bedarf der Zustimmung der Urheber.
Auch bei diesen Materialien wird der Einsatz möglichst offener Lizenzen, mit Blick auf CC-Lizenzen also CC BY 4.0 oder CC BY-SA 4.0, empfohlen.
Die Richtlinien und Empfehlungen zur rechtskonformen, einheitlichen und offenen
Lizenzierung von Materialien der Stabi (SUB Hamburg) als PDF
Kontakt:
Referat für bibliothekarische Rechtsfragen
E-Mail:
ina.kaulen@sub.uni-hamburg.de
Telefon:
+49 40/42838-2653
Telefax:
+49 40/42838-3352
