Bibliotheksausweis

Die Lesesäle und andere frei zugängliche Bereiche der Bibliotheken des Bibliothekssystems können Sie auch ohne Bibliotheksausweis benutzen. Um aber Bücher auszuleihen oder Fernleihen aufzugeben, brauchen Sie einen Bibliotheksausweis.
Melden Sie sich bitte zuerst online an.
Den Bibliotheksausweis "Bibliothekssystem Universität Hamburg" erhalten Sie in der Stabi am Serviceplatz und in einigen Fachbibliotheken der Universität.
Bringen Sie bitte in jedem Fall einen gültigen Personalausweis oder Pass und Meldebestätigung mit. Studierende benötigen außerdem einen Studierendenausweis. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität, Schüler, ausländische Benutzerinnen und Benutzer benötigen weitere Unterlagen. Genaueres erfahren Sie bei der Online-Anmeldung.
Der Ausweis berechtigt Sie, alle Fachbibliotheken und die Stabi auf der Grundlage der jeweiligen Benutzungsordnungen zu nutzen.
Für Studierende sowie Angehörige der Universität und der anderen Hamburger Hochschulen (gemäß §1 HH HG) und für Schüler allgemeinbildender Schulen ist der Ausweis kostenlos. Für alle übrigen ist er kostenpflichtig. Auszubildende, Studierende von Hochschulen außerhalb Hamburgs, Bezieher von Arbeitslosengeld oder SGB II (ALGII) und SGB XII, Wehr- und Zivildienstleistende und Ableistende des Bundesfreiwilligendienstes erhalten eine Ermäßigung. Die Einzelheiten regelt die Gebührenordnung.
Die Bezahlung der Gebühr berechtigt auch zur Nutzung der Bibliothek der TU Hamburg-Harburg sowie der Fachbibliotheken der HAW Hamburg
Ausweisgebühren
| Studierende und wissenschaftliches Personal der Hamburger Staatlichen Hochschulen nach Paragraph 1 HambHG | kostenlos |
| Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen | kostenlos |
| Studierende und Schüler/-innen anderer privater und /oder staatlich anerkannter Schulen, Akademien, Hoch- und Fachhochschulen (Jahresausweis) | 5 € |
| Jahresausweis | 20 € |
| Halbjahresausweis | 13 € |
| Monatsausweis | 5 € |
| Juristische Personen (Jahresausweis) | 80 € |
| Auszubildende, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder am Freiwilligen Jahr (Jahresausweis) | 5 € |
| Bezieher von Arbeitslosengeld oder SGB II (ALG II) und SGB XII, Sozialhilfe (Jahresausweis) | 5 € |





